10 häufig gestellte Fragen zum Thema Praxisbegehung

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Praxisbegehung Zahnarztpraxis

Hier finden Sie die 10 meist gestellten Fragen zum Thema „Praxisbegehung Zahnarztpraxis“

1. Was wird bei einer Begehung in der Zahnarztpraxis genau geprüft?

In der Regel gibt es zwei Schwerpunkte bei einer Begehung der Zahnarztpraxis.

Zum Schutz vor Infektionen für Patienten und das zahnärztliche Personal müssen die Hygienevorschriften und der Infektionsschutz gemäß
der Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) sowie den des IfSG exakt eingehalten werden.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil der gesetzlichen Vorschriften, die in der zahnärztlichen Praxis umgesetzt werden müssen kommt aus dem Medizinproduktegesetz (MPG) und der Medizinprodukte Betreiberverordnung (MPBetreibV).

Diese gesetzlichen Grundlagen werden im Falle einer anstehenden Begehung auf deren korrekte Umsetzung in der Praxis geprüft.

2. Was sind die Schwerpunkte bei einer Praxisbegehung?

Die Schwerpunkte liegen in der Überprüfung der hygienischen Aufbereitungsverfahren der Medizinprodukte.

Arbeitet die Praxis mit geeigneten validierten Verfahren und hält dabei die Herstellerangaben sowie die Empfehlungen der KRINKO-BfArM ein?

Hierbei geht es im Einzelnen um folgendes:

  • Vorbehandeln der Medizinprodukte
  • Trockenentsorgung / Nassentsorgung
  • Zerlegen der Medizinprodukte
  • Transport zur Aufbereitung
  • Unterstützende Reinigung im Ultraschall
  • Manuelle / maschinelle Aufbereitung der entsprechenden Risikoklassen
    unkritisch, semikritisch A und B, kritisch A und B
  • Aufbereitung und Kennzeichnung rotierender und oszillierender Instrumente
  • Spülung und Trocknung von Medizinprodukten
  • Prüfung auf Sauberkeit und Unversehrtheit
  • Pflege und Instandsetzung
  • Funktionsprüfung
  • Freigabe nach manueller / maschineller Reinigung und Desinfektion
  • Verpackung von Sterilgut
  • Freigabe nach Sterilisation
  • Kennzeichnung von Sterilgut
  • Hygienische Lagerung

Der zweite Schwerpunkt ist die Medizinproduktebetreiberverordnung und betrifft alle Geräte die für die Medizinprodukteaufbereitung eingesetzt werden wie zum Beispiel Thermodesinfektor, Sterilisator, Schweißgeräte, u.v.m..

Folgende Fragestellungen spielen dabei eine entscheidene Rolle:

  • Wurden die Geräte regelmäßig gewartet und validiert?
  • Existieren Gebrauchsanweisungen in deutscher Sprache?
  • Wurden die Mitarbeiter ordnungsgemäß eingewiesen und sind die Einweisungen schriftlich dokumentiert?

Des Weiteren werden Teile des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit geprüft, bei welchen es zu Überschneidungen in die oben genannten Themengebiete führt.

Hier ist zum Beispiel folgendes zu nennen:

  • Mitarbeiterunterweisungen
  • Infektionspräventive Maßnahmen für Patienten und Behandlungsteam
  • Notfall und Erste – Hilfe Maßnahmen Fluchtwegbeschilderung in der Praxis

3. Wird eine Praxisbegehung vorher angekündigt?

Im Regelfall werden die Praxisbegehungen, die auf Grundlage der Medizinprodukte-Durchführungsvorschrift (MPGVwV) durchgeführt werden, anlassunabhängig von den jeweiligen Regierungspräsidien durchgeführt.

Hier wird normalerweise ein Termin mit der Praxis abgestimmt.

Infektionshygienische Überwachungen, die durch die Gesundheitsämter auf Grundlage des Infektionsschutzgesetz § 36 Abs. 2 durchgeführt werden, können anlassbezogen sein und finden daher häufig ohne vorherige Terminabstimmung statt.

In diesen Fällen hat das zuständige Gesundheitsamt einen Hinweis bekommen, diesem Hinweis muss nachgegangen werden.

4. Wer muss bei einer Praxisbegehung in der Zahnarztpraxis anwesend sein?

Bei einer Begehung sollte in jedem Fall der Praxisinhaber selbst sowie die Hygienebeauftragte mit entsprechender Fach- und Sachkunde und ggf. eine Stellvertreterin zur Verfügung stehen.

Der Praxisbegeher wird Fragen zu Aufbereitungsprozessen stellen und will ziemlich sicher dazu entsprechende Unterlagen und Dokumente sehen.

Je kompetenter darauf geantwortet werden kann, umso besser.

5. Wie lange dauert eine Praxisbegehung?

Je nach Größe einer Praxis dauert die Begehung im Normalfall ca. 2 – 3 Stunden.

6. Wie läuft eine Praxisbegehung in der Zahnarztpraxis ab?

In der Regel werden in dem Schreiben der Terminabstimmung mit der Praxis schon die ersten Unterlagen im Vorfeld von der Aufsichtsbehörde angefordert.

Meist wird auch ein Fragebogen mitgeschickt, den die Praxis im Vorfeld ausfüllen und zurückschicken muss. Hierbei geht es um die in der Praxis verwendeten Geräte und um die Aufbereitungsprozesse.

Am Tag der Praxisbegehung selbst sollten Sie sich Zeit nehmen und alle notwendigen Unterlagen griffbereit vorbereitet haben.

Vorteilhaft ist es, wenn Sie keinen Praxisbetrieb haben und alle Räume begangen werden können.

Wenn der Praxisbegeher eintrifft, stellen sich die Teilnehmer mit ihrer jeweiligen Funktion kurz vor, dann folgt die Begehung der Praxisräume.

Es werden Fragen zu den Aufbereitungsprozessen gestellt, Schubladen und Lagerorte werden eingesehen und überprüft.

Machen Sie sich Notizen, dokumentieren Sie Aussagen des Begehers und erstellen für sich selbst ein Protokoll. Unklarheiten können so im Anschluss besser nachvollzogen werden.

Am Ende der Begehung führt der Prüfer mit Ihnen ein Gespräch und teilt Ihnen seine Ergebnisse mit. Er wird mit das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen und seinen Abschlussbericht ankündigen.

7. Welche Unterlagen und Dokumente werden im Vorfeld angefordert?

Mögliche Unterlagen, die im Vorfeld angefordert werden können, sind zum Beispiel:

  • Hygieneplan
  • Risikoeinstufung der Medizinprodukte
  • Auflistung der freigabeberechtigten Mitarbeiter in der Praxis
  • Bestandverzeichnis aller aktiven nicht implantierbaren Medizinprodukte
  • Wartungsberichte von allen Geräten, welche die Medizinprodukteaufbereitung betreffen
  • Validierungsberichte des gesamten Aufbereitungsprozesses

8. Welche notwendigen Unterlagen müssen am Tag der Praxisbegehung in der Zahnarztpraxis verfügbar sein?

Folgende Unterlagen sollten am Tag der Praxisbegehung in jedem Fall zur Verfügung stehen:

  • Organigramm der Praxis
    (Verantwortlichkeiten und Aufgabenverteilung in der Praxis)
  • Qualifikations- und Schulungsnachweise der für die Aufbereitung verantwortlichen Mitarbeiter
  • Gebrauchsanweisungen zu den Medizinprodukten
  • Herstellerangaben zu den Geräten / Verfahren, mit denen die Medizinprodukte aufbereitet werden
  • Hygieneplan
  • Prozessanweisungen für alle Schritte der Aufbereitung
  • Liste der zur Aufbereitung angewendeten Reinigungs- und Desinfektionsmittel
  • Validierungsunterlagen für alle Arbeitsschritte der Aufbereitung
  • ggf. Verträge mit Unternehmen, die Teilschritte der Aufbereitung für die Praxis durchführen, inkl. Angaben der Arbeitsschritte
  • Medizinproduktebücher nach § 7 MPBetreibV
  • Nachweise der Mitarbeiterunterweisungen
  • Nachweise und Dokumentationen der Funktions- / Routineüberwachungen
  • Nachweise über Wasserproben aller wasserführenden Systeme (Behandlungseinheiten)

9. Kann die Zahnarztpraxis bei einer Praxisbegehung durchfallen oder geschlossen werden?

In der Regel geht der Praxis ca. 14 Tage nach der Begehung ein Protokoll (Mängelbericht) mit entsprechenden Hinweisen zu, was geändert werden muss und in welchem Zeitraum dies zu geschehen hat.

Normalerweise müssen die Mängel innerhalb 6 Monaten behoben sein.

Bei dringenden Mängeln ist die Behebungszeit jedoch kürzer.

Nach Behebung der Mängel wird ein Schreiben mit den notwendigen Nachweisdokumenten an die Aufsichtsbehörde geschickt, dass alle Mängel behoben wurden.

Es kann vorkommen, dass die Behörde bei z. B. überhöhten Keimwerten in den wasserführenden Systemen (Behandlungseinheiten) Ihnen den weiteren Betrieb dieser Einheit untersagt. Nach Durchführung keimreduzierender Maßnahmen und sobald die Werte wieder im zulässigen Bereich liegen, reichen Sie Ihre Nachweisdokumente der Behörde ein und dürfen dann die beanstandete Einheit wieder betreiben.

Bei sehr gravierenden Mängeln kann es vorkommen, dass die Behörden im Nachgang eine weitere anlassbezogene Begehung durchführt, die dann meist nicht vorher angekündigt ist.

Sind die Mängel aus der ersten Begehung dann noch nicht umgesetzt führt dies häufig zu Bussgeldern.

10. Wie kann sich die Zahnarztpraxis optimal auf eine Praxisbegehung vorbereiten?

Warten Sie nicht, bis sich eine Praxisbegehung ankündigt. Prüfen Sie im Vorfeld und ohne Stress, wie weit Sie Ihr Hygienemanagement aufgebaut haben und wie vollständig dieses ist.

Häufig können Praxen dies ohne externe Hilfe schlecht beurteilen.

Holen Sie sich ggf. externe Unterstützung dazu.

Bereiten Sie Ihre Dokumente vor und prüfen diese regelmäßig auf Aktualität.

Bleiben Sie am Ball um Änderungen zeitnah einarbeiten zu können.
Und vor allem … schulen Sie Ihre Mitarbeiter in allen Aufbereitungsprozessen. Prüfen Sie, ob Ihre Mitarbeiter die notwendige Fach- und Sachkunde besitzen.

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Heike Fried
HBO Praxismanagement

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