Allgemeine Auftragsbedingungen HBO Praxismanagement

Stand 01.01.2021

1. Allgemeines

1.1 Diese allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für sämtliche durch Frau Heike Fried, HBO Praxismanagement, (hier im folgenden Auftragnehmer genannt) erbrachten Leistungen im Verhältnis zum Auftraggeber und für sämtliche Vertragsbeziehungen.
1.2 Der Auftragnehmer erbringt Beratungs- und Dienstleistungen Praxis Entwicklungs Prozesse (PEP) für Unternehmen in den Bereichen Qualitätsmanagement, Hygienemanagement und Datenschutz., sowie Coachings zu sämtlichen organisatorischen Themen einer Praxis oder Klinik. Die Auftragsinhalte sind konkret zu vereinbaren.
1.3 Technische, rechtliche und steuerliche Beraterleistungen werden durch den Auftragnehmer nicht erbracht.
1.4 Soweit Verträge oder Angebote schriftliche Bestimmungen enthalten, die von den vorliegenden allgemeinen Auftragsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen und vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Auftragsbedingungen vor.
1.5 Nebenabreden, Zusagen und sonstige Erklärungen, auch von eingeschalteten Dritten, sind nur dann bindend, wenn sie ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden.

2. Mitwirkung des Auftraggebers

2.1 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer sämtliche Unterlagen, Informationen und Betriebsmittel in geordneter Form, die zur Auftragserfüllung notwendig sind, zur Verfügung zu stellen und zu überlassen. Sämtliche Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung ergeben, sind vom Auftraggeber umgehend umfassend und vollständig zu beantworten.
2.2 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer auch ungefragt und frühzeitig über Änderungen informieren, die für die Auftragserfüllung von Bedeutung sein können.
2.3 Der Auftragnehmer wird nur die zur Auftragserfüllung notwendigen betrieblichen Unterlagen und Informationen des Auftraggebers anfordern.
2.4 Nach Fertigstellung des Auftrags erfolgt eine Rückgabe der überlassenen betrieblichen Unterlagen und Betriebsmittel durch den Auftragnehmer innerhalb von 5 Werktagen.
2.5 Beanstandungen, erforderliche Korrekturen und Änderungswünsche werden dem Auftragnehmer unverzüglich innerhalb von 5 Werktagen nach Rückgabe der Betriebsunterlagen an den Auftraggeber schriftlich mitgeteilt. Äußert sich der Auftraggeber innerhalb dieser Frist nicht, gilt die Leistung als vollständig abgenommen und freigegeben.
2.6 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Auftragnehmer ihm auftragsbezogene Informationen und Unterlagen ohne Einschränkungen auch per Fax oder per Email an die ihm mitgeteilten Kontaktdaten zusendet. Diese Einwilligung kann vom Auftraggeber jederzeit widerrufen werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer darauf hinzuweisen, wenn Einschränkungen bestehen, etwa weil das Faxgerät nur unregelmäßig auf Faxeingänge überprüft wird oder Faxeinsendungen nur nach vorheriger Ankündigung gewünscht werden. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist.

3. Datensicherung des Auftraggebers

Wenn der vom Auftragnehmer übernommene Auftrag Arbeiten an oder mit EDV-Geräten des Auftraggebers zur Folge haben, wird der Auftraggeber rechtzeitig vor Beginn der entsprechenden Tätigkeiten eine Sicherung der Daten vornehmen.

4. Honorar

4.1 Die Höhe des Honorars wird gesondert vereinbart. In der Regel erfolgt eine Abrechnung nach Stunden. Die Abrechnung von angebrochenen Stunden erfolgt nach Zeittakten von 10 Minuten. Für Leistungen, die nach vorheriger Vereinbarung oder bei Notwendigkeit am Wochenende oder nachts erbracht werden, kann der Auftragnehmer einen Zuschlag in Höhe von 20% des vereinbarten Grundhonorars abrechnen.
4.2 Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Ersatz der abgerechneten und nachgewiesenen Aufwendungen, die ihm in der Ausübung seiner Tätigkeit entstehen. Vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung gilt folgendes:
Reisekosten (auch für An- und Rückfahrten für Fahrten zum Auftraggeber) werden vom Auftraggeber erstattet.
Bei Benutzung des PKW werden 0,69 EUR für jeden gefahrenen Kilometer erstattet, ansonsten die Fahrtkosten mit der Bahn in der 2. Klasse bzw. die Flugkosten in der 2. Klasse. Die Wahl des am besten geeignetsten Verkehrsmittel bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Übernachtungskosten werden in nachgewiesener Höhe ersetzt, Spesen gemäß den steuerlichen Höchstsätzen.

5. Rechnungsstellung, Zahlung, Zahlungsverzug

5.1 Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber das vereinbarte Honorar nebst Auslagen nach geleistetem Umfang zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung stellen.
5.2 Ggf. anfallende Bankgebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer kann bei einer längeren Projektdauer von mehr als 2 Wochen angemessene Vorschüsse für die voraussichtlich entstehenden Honorare und Auslagen fordern.
5.3 Für die Rechnungen gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Rechnungsdatum. Die Rechnungen sind ohne Abzüge zu begleichen. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszins zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens ist hiervon nicht ausgeschlossen.
5.4 Ist der Auftraggeber mit dem Ausgleich einer fälligen Rechnung in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeit an dem Auftrag einzustellen, bis die Forderung erfüllt ist. Die Einstellung der Arbeiten durch den Auftragnehmer erfolgt mit einer Ankündigungsfrist von 3 Werktagen.

6. Leistungshindernisse, Verzug, Unmöglichkeit

6.1 Der Auftragnehmer kommt mit seiner Leistung in Verzug, wenn ein bestimmter Fertigstellungstermin als Fixtermin schriftlich vereinbart wurde und der Auftragnehmer die Verzögerung zu vertreten hat. Nicht zu vertreten hat der Auftragnehmer Verzögerungen aus der Sphäre des Auftraggebers, beispielsweise einen Ausfall des für das Projekt vorgesehenen zuständigen Mitarbeiters, Mängel oder Abweichungen am Produkt des Auftraggebers, ausbleibende oder verspätete Lieferung von Produkten oder Informationen durch den Auftraggeber, höhere Gewalt und andere Ereignisse, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren und die vereinbarte Leistung zumindest vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren.
6.2 Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird dagegen durch Hindernisse im Sinn von Abschnitt 6.1 die Leistung dauerhaft unmöglich, so wird der Auftragnehmer von seinen Vertragspflichten freigestellt. In diesem Fall erfolgt eine Honorarabrechnung der bereits erbrachten Leistungen durch den Auftragnehmer auf Basis des vereinbarten Stundensatzes. Dies gilt auch dann, wenn das Projekt unvollendet bleiben muss.
6.3 Soweit Pflichtverletzungen im Sinne von § 280 BGB vom Auftragnehmer zu vertreten sind, gilt ergänzend Ziffer 7.

7. Gewährleistung und Haftung

7.1 Die Gewährleistung des Auftragnehmers umfasst nur die ausdrücklich vereinbarten Leistungen. Auf Ziffer 1 wird verwiesen.
7.2 Der Auftragnehmer ist nach Anzeige eines nachgewiesenen Mangels zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist berechtigt. Erfolgt die Nachbesserung nicht, nicht rechtzeitig oder schlecht, ist der Auftraggeber zur Minderung berechtigt.
7.3 Ein aus einer Beratung, Dokumentenerstellung oder Antragstellung resultierender wirtschaftlicher oder anderer Erfolg kann vom Auftragnehmer nicht garantiert werden.
7.4 Wenn und soweit etwaige Leistungsfehler des Auftragnehmers darauf beruhen, dass der Auftraggeber Mitwirkungsobliegenheiten gemäß Ziffer 2 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Den Nachweis der vollständigen und rechtzeitigen Erfüllung aller Mitwirkungsobliegenheiten wird im Streitfall der Auftraggeber führen.
7.5 Der Auftragnehmer haftet für Schäden des Auftraggebers nur, wenn diese bei Vertragsabschluss typisch und vorhersehbar waren.
7.6 Die Auftragnehmer übernimmt ferner keine Haftung für etwaige Schäden des Auftraggebers, die auf Nichtbeachtung der Sicherungsobliegenheit gemäß Ziffer 3 beruhen.
7.7 Alle weiteren Ansprüche des Auftraggebers für unmittelbare und mittelbare Schäden, die nicht in Verbindung mit dem Auftragsgegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, soweit sie über die gesetzliche Haftung und Gewährleistung hinausgehen, es sei denn, es wird wegen Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gesetzlich gehaftet.

8. Speicherung und Verarbeitung von Daten des Auftraggebers, Einverständniserklärung

8.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm anvertrauten Daten des Auftraggebers im Rahmen des Auftrags mit Datenverarbeitungsanlagen zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten.
8.2 Der Erfassung, Speicherung und Verarbeitung der Daten im Rahmen der Auftragsbearbeitung stimmt der Auftraggeber gem. § 5 DSGVO zu.

9. Rechtswahl, Allgemeine Auftragsbedingungen von Auftraggebern

9.1 Neben den individuellen Absprachen und den Auftragsbedingungen des Auftragnehmers gilt nur deutsches Recht.
9.2 Eigene Auftragsbedingungen des Auftraggebers entfalten gegenüber dem Auftragnehmer keine Wirkung, selbst wenn deren Einbezug nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand

10.1 Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist der Sitz des Auftragnehmers.
10.2 Gerichtsstand ist das für den Sitz des Auftragnehmers zuständige Gericht, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

11. Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer ist zur Verschwiegenheit über alle durch den Auftrag zur Kenntnis gelangten Tatsachen verpflichtet. Von betrieblichen schriftlichen Unterlagen, Zeichnungen, Plänen usw., die dem Auftragnehmer zur Einsicht überlassen wurden und die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sind, dürfen Abschriften (Kopien) für die Akten erstellt werden. Der Auftragnehmer darf Geschäfts- und Betriebsverhältnisse sowie technische Inhalte, die bei der Ausübung der Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, nicht unbefugt offenbaren und verwerten.

12. Urheberrechte

Sofern nicht anders vertraglich vereinbart, verbleiben alle Urheberrechte an den vom Auftragnehmer erstellten Dokumenten, Darstellungen usw. beim Auftragnehmer. Die Verwendung des Namens oder der Hinweis auf eine Unterstützung durch den Auftragnehmer in Veröffentlichungen des Auftraggebers bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
Einsbach den 01.01.2021

Heike Fried
HBO Praxismanagement

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