Praxisbegehung Zahnarztpraxis
Hier finden Sie die 10 meist gestellten Fragen zum Thema „Praxisbegehung Zahnarztpraxis“
Hier finden Sie die 10 meist gestellten Fragen zum Thema „Praxisbegehung Zahnarztpraxis“
Zum Schutz vor Infektionen für Patienten und das zahnärztliche Personal müssen die Hygienevorschriften und der Infektionsschutz gemäß
der Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) sowie den des IfSG exakt eingehalten werden.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil der gesetzlichen Vorschriften, die in der zahnärztlichen Praxis umgesetzt werden müssen kommt aus dem Medizinproduktegesetz (MPG) und der Medizinprodukte Betreiberverordnung (MPBetreibV).
Diese gesetzlichen Grundlagen werden im Falle einer anstehenden Begehung auf deren korrekte Umsetzung in der Praxis geprüft.
Arbeitet die Praxis mit geeigneten validierten Verfahren und hält dabei die Herstellerangaben sowie die Empfehlungen der KRINKO-BfArM ein?
Hierbei geht es im Einzelnen um folgendes:
Der zweite Schwerpunkt ist die Medizinproduktebetreiberverordnung und betrifft alle Geräte die für die Medizinprodukteaufbereitung eingesetzt werden wie zum Beispiel Thermodesinfektor, Sterilisator, Schweißgeräte, u.v.m..
Folgende Fragestellungen spielen dabei eine entscheidene Rolle:
Des Weiteren werden Teile des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit geprüft, bei welchen es zu Überschneidungen in die oben genannten Themengebiete führt.
Hier ist zum Beispiel folgendes zu nennen:
Hier wird normalerweise ein Termin mit der Praxis abgestimmt.
Infektionshygienische Überwachungen, die durch die Gesundheitsämter auf Grundlage des Infektionsschutzgesetz § 36 Abs. 2 durchgeführt werden, können anlassbezogen sein und finden daher häufig ohne vorherige Terminabstimmung statt.
In diesen Fällen hat das zuständige Gesundheitsamt einen Hinweis bekommen, diesem Hinweis muss nachgegangen werden.
Der Praxisbegeher wird Fragen zu Aufbereitungsprozessen stellen und will ziemlich sicher dazu entsprechende Unterlagen und Dokumente sehen.
Je kompetenter darauf geantwortet werden kann, umso besser.
Meist wird auch ein Fragebogen mitgeschickt, den die Praxis im Vorfeld ausfüllen und zurückschicken muss. Hierbei geht es um die in der Praxis verwendeten Geräte und um die Aufbereitungsprozesse.
Am Tag der Praxisbegehung selbst sollten Sie sich Zeit nehmen und alle notwendigen Unterlagen griffbereit vorbereitet haben.
Vorteilhaft ist es, wenn Sie keinen Praxisbetrieb haben und alle Räume begangen werden können.
Wenn der Praxisbegeher eintrifft, stellen sich die Teilnehmer mit ihrer jeweiligen Funktion kurz vor, dann folgt die Begehung der Praxisräume.
Es werden Fragen zu den Aufbereitungsprozessen gestellt, Schubladen und Lagerorte werden eingesehen und überprüft.
Machen Sie sich Notizen, dokumentieren Sie Aussagen des Begehers und erstellen für sich selbst ein Protokoll. Unklarheiten können so im Anschluss besser nachvollzogen werden.
Am Ende der Begehung führt der Prüfer mit Ihnen ein Gespräch und teilt Ihnen seine Ergebnisse mit. Er wird mit das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen und seinen Abschlussbericht ankündigen.
Normalerweise müssen die Mängel innerhalb 6 Monaten behoben sein.
Bei dringenden Mängeln ist die Behebungszeit jedoch kürzer.
Nach Behebung der Mängel wird ein Schreiben mit den notwendigen Nachweisdokumenten an die Aufsichtsbehörde geschickt, dass alle Mängel behoben wurden.
Es kann vorkommen, dass die Behörde bei z. B. überhöhten Keimwerten in den wasserführenden Systemen (Behandlungseinheiten) Ihnen den weiteren Betrieb dieser Einheit untersagt. Nach Durchführung keimreduzierender Maßnahmen und sobald die Werte wieder im zulässigen Bereich liegen, reichen Sie Ihre Nachweisdokumente der Behörde ein und dürfen dann die beanstandete Einheit wieder betreiben.
Bei sehr gravierenden Mängeln kann es vorkommen, dass die Behörden im Nachgang eine weitere anlassbezogene Begehung durchführt, die dann meist nicht vorher angekündigt ist.
Sind die Mängel aus der ersten Begehung dann noch nicht umgesetzt führt dies häufig zu Bussgeldern.
Häufig können Praxen dies ohne externe Hilfe schlecht beurteilen.
Holen Sie sich ggf. externe Unterstützung dazu.
Bereiten Sie Ihre Dokumente vor und prüfen diese regelmäßig auf Aktualität.
Bleiben Sie am Ball um Änderungen zeitnah einarbeiten zu können.
Und vor allem … schulen Sie Ihre Mitarbeiter in allen Aufbereitungsprozessen. Prüfen Sie, ob Ihre Mitarbeiter die notwendige Fach- und Sachkunde besitzen.