Gerade in der Zahnarztpraxis besteht eine Vielzahl an Infektionsmöglichkeiten durch direkte und auch indirekte Übertragungswege.
Bei der zahnärztlichen Behandlung sowie durch die große Zahl an unterschiedlichen Instrumenten und deren Beschaffenheit ist es wichtig, ein professionelles Hygienekonzept zu haben, um die Risiken der Infektionen zu minimieren.
Daher prüfen die Gesundheitsämter vermehrt stichprobenartig und zum Teil unangekündigt einzelne Praxen, ob das Infektionsschutzgesetz (IfSchG) und die Forderungen der Medizinischen Hygieneverordnung (MedHygVo) eingehalten werden.
Jedes Bundesland hat seine eigene MedHygVo, daher können die jeweiligen Bestimmungen unterschiedlich ausfallen. Eine zentrale Rolle spielt dabei der Hygieneplan.
Er wird als verbindliche Arbeitsanweisung für alle Mitarbeiter/-innen in der zahnärztlichen Praxis gesehen und deckt alle Hygienebereiche ab.
Ein Hygieneplan muss so erstellt sein, dass er für alle in der Praxis beschäftigten Mitarbeiter/-innen, (einschließlich des Reinigungspersonals), verständlich und zugänglich ist.
Über die Inhalte des Hygieneplans müssen alle Beschäftigten regelmäßig
1x jährlich, Auszubildende halbjährlich belehrt werden.